Im Kanton Glarus werden an verschiedenen Orten Rohstoffe abgebaut. Dies hat jedoch grosse Auswirkungen auf die Umwelt und die Landschaft. Deswegen legte der Glarner Regierungsrat im Richtplan 2018 fest, dass der Kanton einen haushälterischen Umgang mit mineralischen Rohstoffen anstrebt. Bestehende und künftige Abbaugebiete werden im Richtplan definiert. Zudem werden bei der Planung neuer Abbaustandorte oder der Erweiterung der bestehenden Schutz- und Nutzungsinteressen sorgfältig abgewägt. Daneben ist auch eine Endgestaltung der Abbaustandorte, beispielsweise eine Rekultivierung, Teil der kantonalen Planung.
Bestehende Standorte gesichert
Nun hat der Glarner Regierungsrat das Abbaukonzept 2020 zur Kenntnis genommen. Darin sind mehrere Punkte enthalten, welche die Kalkfabrik Netstal direkt betreffen. Die bisherigen Steinbrüche am Elggis können weiter betrieben werden, nachdem die Regierung einer Erweiterung bereits 2018 zugestimmt hatte. Die Bewilligung zusätzlicher Steinbrüche darf nur erfolgen, falls diese spezielle Produkte wie Hartschotter produzieren oder anschliessend als Deponiestandorte genutzt werden. Daneben setzen sich Kanton und Gemeinden dafür ein, dass in Zukunft vermehrt Recyclingprodukte bei öffentlichen Bauvorhaben zum Einsatz kommen. Auch in Bezug auf Abbauvorhaben in Gewässern gab es Anpassungen: bestehende und neue Vorhaben werden nun nur noch im Rahmen der Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung zum Geschiebehaushalt bewilligt. Damit die Versorgung mit Wuhrsteinen im Notfall sichergestellt ist, soll zudem ein weiteres Konzept erarbeitet werden.
Reserven für mehrere Jahre
Aktuell besteht im Kanton Glarus kein Bedarf für neue Steinbrüche. Die Abbaugebiete der Kalkfabrik Netstal AG verfügen über bewilligte Reserven, deren Abbau mehrere Jahre betragen wird. Dies gilt ebenfalls für die Hartschotterwerk Haltengut AG in Mollis, wo sich das zweite grössere Abbaugebiet im Kanton Glarus befindet. Auch der Steinbruch Matt soll weiterhin betrieben werden. Damit dies möglich ist, müssen aber erst noch die planerischen Voraussetzungen erfüllt werden.